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Allgemeine Informationen

Klinisch-psychologische Diagnostik und Behandlung ist die Untersuchung, Auslegung, Änderung und Vorhersage des Erlebens und Verhaltens von Menschen unter Anwendung wissenschaftlich-psychologischer Erkenntnisse und Methoden.

 

Klinisch-psychologische Behandlung ist seit 01.01.2024 im Leistungskatalog der Krankenversicherungsträger enthalten. Ein Kostenzuschuss kann von den Patient:innen beantragt werden wenn,

  1.  eine psychische Befindungsstörung vorliegt, die eine Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne ist.

  2. die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung spätestens vor der zweiten klinisch psychologischen Behandlung nachgewiesen werden kann, d.h. die ärztliche Bestätigung vorliegt.

Kosten für klinisch- psychologische Therapie:

  • Ein Erstgespräch (60 Minuten Gespräch plus Vorbereitungszeit) wird mit € 90,- verrechnet.

  • Jede weitere Behandlungseinheit (50 Minuten Behandlung plus Vorbereitungszeit)

       wird mit € 80,- verrechnet.

Meine Zielgruppen:

Für klinische und gesundheitspsychologische Therapie Jugendliche u. Erwachsene.

Für neuropsychologische Diagnostik und Therapie nur Erwachsene

Ablauf einer neuropsychologischen Diagnostik:

Die Untersuchung umfasst ein ausführliches Aufnahmegespräch (Anamnese und Exploration), eine umfassende testpsychologische Untersuchung sowie eine Befundbesprechung (Folgetermin). Je nach Fragestellung kann eine neuropsychologische Untersuchung mehrere Stunden dauern. Kommen Sie daher ausgeruht zur Untersuchung und bringen Sie etwaige Hilfsmittel, wie Brille oder Hörgerät, zur Untersuchung mit! Sollten bereits Befunde vorliegen, nehmen Sie diese zum Termin mit. 

 

Kosten und Rückerstattung neuropsychologischer Diagnostik:

  • Die Kosten für Diagnostikleistungen, Befunderstellung sowie Aufnahme- und Ergebnisgespräche werden Ihnen mittels Honorarnote in Rechnung gestellt.

  • Pro Einheit (60 Minuten) werden € 150  verrechnet. 

  • Die Leistungen sind USt-befreit gemäß §6 Abs. 1 Z19 UStG

  • Als eingetragene Wahlpsychologin können Sie meine Leistungen im Bereich der neuropsychologischen Diagnostik (nur Erwachsene) nach ärztlicher Überweisung inkl. ICD-10 Diagnose oder ICD-10 Verdachtsdiagnose als Zuweisungsgrund bei der Krankenkasse einreichen. 

  • In meinem Fall als Wahlpsychologin bekommen Sie als Patient 80% des Kassentarifs der Vertragspsychologen von der Krankenkasse rückerstattet. Es bleibt somit nur ein geringer Selbstbehalt für Sie zu bezahlen.

  • D.h. das vereinbarte Privathonorar wird direkt mit mir abgerechnet. Nach Einreichung von Überweisung, von mir erstellter Honorarnote und Kostenaufstellung, erhalten Sie 80% des entsprechenden Kassentarifs von der Krankenkasse rückerstattet.

  • Zur klinisch-psychologischen und neuropsychologischen Diagnostik direkt überweisen können Ärzte für Allgemeinmedizin und Fachärzte für Psychiatrie, Neurologie und Innere Medizin.

  • Die Rückerstattung gilt nur für die erbrachten Diagnostikleistungen, da für klinisch-psychologische oder neuropsychologische Behandlung/Therapie die Kostenübernahme durch die Krankenkasse anders organisiert ist (siehe oben). Daher ist für eine Behandlung auch keine Überweisung notwendig.

  • Es besteht allerdings bei vorhandener Zusatzversicherung eventuell die Möglichkeit einer Teil-Refundierung der Kosten. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich direkt bei ihrer Zusatzversicherung.

 

Vereinbarte Behandlungseinheiten sind auch bei Versäumen des Termins durch Sie zur Gänze zu bezahlen, es sei denn, der Termin wurde Ihrerseits nachweislich zumindest

24 Stunden vor Beginn der Behandlungseinheit abgesagt.

 

Ihre klinische PsychologIn hat Sie gemäß den Bestimmungen des Psychologengesetzes über die Vorgangsweise bei der klinisch-psychologischen Diagnostik, den voraussichtlichen Behandlungsablauf (Art, Umfang, geplanter Verlauf der Beratung/Behandlung, Setting, Vertretungsregelung), die voraussichtliche Gesamtdauer der Behandlung, die Art der angewendeten Methoden, die Kosten der Diagnostik und/oder Behandlung, allfällige Datenweitergabe, Verarbeitung von Daten, Gründe einer eventuell notwendigen Abänderung der geplanten Vorgangsweise sowie über mögliche Risiken aufgrund der Durchführung oder des Unterbleibens der Behandlung sowie auf die Notwendigkeit der Konsultation eines Arztes bei Vorliegen eines Verdachts auf bestehende somatische Beschwerden hingewiesen.

 

Klinische PsychologInnen sind gesetzlich verpflichtet, über jede von ihnen gesetzte klinisch-psychologische Maßnahme Aufzeichnungen zu führen. Ihre Klinische PsychologIn hat Ihnen auf Verlangen Auskünfte über die geführte Dokumentation sowie Einsicht in die Dokumentation zu gewähren oder gegen Kostenersatz die Herstellung von Abschriften zu ermöglichen. Ihre Klinische PsychologIn ist verpflichtet, die Dokumentation  zehn Jahre aufzubewahren. 

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